Was ist aus Kuno-Schmuno geworden?
All diejenigen, die erwarteten, dass nach dem ersten Wirbel um Kuno-Schmuno eine rege Diskussion im sonderpädagogischen Land in Gang käme, wurden in den letzten Wochen ein wenig enttäuscht. Zur Erinnerung: Zwei Professoren der Sonderpädagogik wollten beweisen, dass selbst sinnlose „Forschungsergebnisse“ blindlings für gut befunden werden, wenn sie dem Duktus nach im empirisch-medizinischen Trend liegen. Sie hatten zu diesem Zweck einen entsprechend klingenden Artikel über das fiktive Förderprogramm „Kuno“ gefaket. Der wurde von einer großen Fachzeitschrift auch tatsächlich kritiklos angenommen, was ihren Punkt bestätigte – die Zeitschrift hingegen sprach von Betrug und Täuschung. Was ist seitdem passiert?
Unzählige Mails mit mehr oder weniger sachlichen und kollegial-respektvollen Kommentaren und Stellungnahmen rasten in den Wochen nach der Veröffentlichung durch das Netz. Aber zu öffentlichen Äußerungen, Stellungnahmen, Kommentaren und Diskussionsbeiträgen sahen sich nur wenige Pädagogen veranlasst. Die erhoffte wissenschaftliche Auseinandersetzung um das Anliegen des Fakes kam bisher nicht so richtig in Gang. Vielleicht verändert sich das, wenn der erste Ärger verraucht ist und die persönlichen Verletzungen etwas verheilt sind.
Dennoch möchten wir in einer Nachlese über einige Veröffentlichungen über die gefakete Kuno-Studie berichten:
- Da ist zunächst die Chronologie des Fakes auf der Homepage von Stephan Ellinger. Um das Fake
Gleichzeitig mit dem Einreichen des gefakten Artikels hatten Prof. Stephan Ellinger und Prof. Katja Koch eine Offenlegung ihres Bluffs bei den jeweiligen Dekanen der Uni Rostock und Würzburg hinterlegt, um sie sofort nach Erscheinen des Fakes zu veröffentlichen. Dies ist ein nicht unbedeutendes Faktum für die Unterscheidung eines Fakes von einer Täuschung. Dennoch wurden die Autoren Koch und Ellinger von der Schriftleitung der ZfH bei ihren Universitäten wegen wissenschaftlichenFehlverhaltens angezeigt. Beide Kommissionen haben mittlerweile festgestellt, dass kein Fehlverhalten vorliegt. Der Versuch, die wissenschaftliche Reputation der beiden Kollegen auf diese Weise zu beschädigen und sie damit in ihrem universitären und wissenschaftlichen Umfeld unmöglich zu machen, ist gescheitert.
- Die Schriftleitung der ZfH weigerte sich, die Offenlegung des Fakes abzudrucken und schickte stattdessen die Bundesvorsitzende des Verbands Sonderpädagogik e.V., Dr. Angela Ehlers, ins Rennen (Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 1, 2017). Sie stellt sich damit nach eigenen Worten der Herausforderung zum wissenschaftlichen Diskurs. Ausgehend vom Anlass und von Leserzuschriften (einige finden es gut, andere nicht – was für eine Überraschung…) holt die Autorin weit aus und erläutert ihr Verständnis von Wissenschaft, Paradigma, Ideologie, wissenschaftlichem Fehlverhalten, Hermeneutik, empirischer Erziehungswissenschaft, um alles irgendwie am Ende in zwölf Leitlinien für die ethische Grundlegung der sonderpädagogischen Wissenschaft einmünden zu lassen. Die Ausführungen gerade in der Conclusio gehen pfeilgerade am von Ellinger und Koch aufgeworfenen Problem vorbei. Die erstellten Leitlinien sind in ihrer Überflüssigkeit und Schlichtheit kaum zu übertreffen: „Sonderpädagogische Wissenschaft sucht nach Wahrheit im Interesse aller Menschen mit Unterstützungsbedarf zu selbstbestimmtem Leben in der Orientierung auf Aktivität und Teilhabe.“ „Ach“, könnte man mit Loriot auf diese erste Leitlinie antworten. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Bundesvorstand offenbar nicht – zumindest nicht öffentlich – mit der Qualität seiner angeblich hochangesehenen, international „gerateten“ Zeitschrift und seiner Schriftleitung kritisch auseinandersetzt. Der Schriftleitung ist nämlich ein wirklich peinlicher und aus wissenschaftlicher Sicht schwerwiegender Fehler unterlaufen. Dem Qualitätssicherungssystem und den daran beteiligten Experten erschien ein in vielen Teilen offensichtlich unsinniger Text veröffentlichungswürdig. Das macht mich als geneigten Leser der ZfH sehr nachdenklich und stellt die Frage nach Vertrauensmissbrauch nun aus ganz anderer Perspektive…
- Unter der Überschrift „Stolpern fördert!“ stellt der Sonderpädagoge Prof. Peter Rödler von der Universität Koblenz-Landau im Nachgang zum Fakeartikel von Koch und Ellinger Überlegungen zur evidenzbasierten Wissenschaft an. (Artikel erscheint in der nächsten Ausgabe der „Behindertenpädagogik“) Er analysiert den Vorgang „Fake“, um grundsätzliche Denkanstöße zu gewinnen und stellt dann seine Überlegungen in einen größeren wissenschaftstheoretischen und wissenschaftspolitischen Zusammenhang: Wissenschaftliche Methoden bilden die Grundlage für einen Diskurs, der eine dauerhafte und lebendige Fortentwicklung der Erkenntnis sichert, wenn er „wechselweise, nachvollziehbar, herrschaftsfrei“ geführt wird. „Wissenschaft beweist sich in nachvollziehbar gemachter Rede und Gegenrede und ist so – und nur so – dauerhaft kritisch“. Das Verhalten der Schriftleitung der ZfH sowie deren Veröffentlichungsregeln sind für Rödler ein beredtes Beispiel für die Verhinderung eines solchen Diskurses. In den weiteren Ausführungen betrachtet er die evidenzbasierte Wissenschaft als Mittel zur Bildungs- und Gesellschaftssteuerung
. Im Kapitel „Fake oder Fälschung“ kann jeder, der es noch nicht weiß oder immer noch nicht wahrhaben will, nachlesen, wodurch sich ein Fake von einer Täuschung unterscheidet. Ein Fake ist eindeutig keine Fälschung und damit eben auch kein wissenschaftliches Fehlverhalten, wie von der Schriftleitung der ZfH fälschlicherweise behauptet. Der Hauptteil des Artikels befasst sich mit der grundsätzlichen Frage von Theorie und Praxis in der Pädagogik. Über den Fake von Koch und Ellinger hinausgehend steht die Evidenzforderung innerhalb pädagogischer Theorie und Praxis nun im Zentrum von Rödlers Überlegungen.
- In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1.2.2017 äußert sich der ehemalige Kultus- und jetzige Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Brodkorb, zu den Vorgängen rund um Kuno-Schmuno. Ihn interessiert besonders,
was nach der Offenlegung des Fakes passiert ist. Clemens Hillenbrand, der Schriftleiter der ZfH, verweigerte nicht nur die aufklärende Veröffentlichung des „Bekennerschreibens“ von Koch und Ellinger und verhinderte damit die aus Brodkorbs Sicht notwendige wissenschaftliche Auseinandersetzung. Zusammen mit der Vorsitzenden des vds, Frau Dr. Ehlers, unterstellte er den Autoren darüber hinaus Betrug und Täuschung. Für Wissenschaftler ein ungeheuerlicher Vorwurf, der ins Mark trifft. „Man muss dies alles mehrfach und vor allem langsam lesen, um sich bewusstzumachen, was damit vor dem sonderpädagogischen Fachpublikum behauptet wird“, schreibt Brodkorb. Es gebe für einen Wissenschaftler „keinen helleren Stern als die Wahrheit und keine wichtigere charakterliche Disposition als die Aufrichtigkeit. Eine größere Unwerterklärung als die von Hillenbrand und Ehlers ausgesprochene ist innerhalb der akademischen Welt daher schlicht undenkbar“. Die Kommissionen zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Universität Rostock und Würzburg haben die entsprechenden Anzeigen der Schriftleitung mittlerweile klar zurückgewiesen. Der Fake von Koch und Ellinger zeigt für Brodkorb, dass auch das Qualitätssicherungsverfahren der ZfH offensichtlich Mängel aufweist. Deshalb hält er die Frage keineswegs für abwegig, „ob ein mangelhaftes Peer-Review-Verfahren nicht auch einer Art ungewollten ‚Täuschung‘ hinsichtlich der Qualität der abgedruckten Beiträge gleichkommt.“ Eine fehlende kritische Distanz gegenüber dem eigenen wissenschaftlichen Denken und Handeln stellt Wissenschaft, so Brodkorb, grundsätzlich in Frage. „Eine wissenschaftliche Disziplin, die zwar beansprucht, die Welt da draußen nach Herzenslust zu beurteilen und zu kritisieren, aber nicht bereit ist, eben diese Maßstäbe der Kritik auch für sich selbst gelten zu lassen, wird zur bloßen Ideologie“.
Aufgrund einzelner Nachfragen möchte ich meine Ausführungen zu Punkt 1 noch etwas spezifizieren:
Die Begründungen der beiden Kommissionen für die Verfahrenseinstellungen lauten für einen Nichtjuristen: Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt eigentlich vor, aber dann doch auch wieder nicht. Der Tatbestand des wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Sinne der entsprechenden Richtlinien ist für beide Kommissionen durch das Verhalten von Koch und Ellinger durchaus erfüllt. Aber dieses Verhalten ist auch wieder kein wissenschaftliches Fehlverhalten, weil es von der im Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit gedeckt ist. Oder mit anderen Worten: weil das Vorgehen als ernsthafter und gezielter Versuch betrachtet werden kann, neues Wissen zu schaffen. Koch und Ellinger verfolgen mit ihrem Fake eben gerade nicht die Absicht zu täuschen, sondern sie wollen auf eine problematische Entwicklungen im Fachgebiet hinweisen. Somit ist das Verhalten von Koch und Ellinger rechtlich gerechtfertigt und ein die Wissenschaft schädigendes Verhalten der beiden liegt nicht vor.
Noch eine kleine Korrektur: Das Bekennerschreiben der beiden wurde nur beim Dekan der Universität Würzburg hinterlegt.
Mir fällt gerade noch eine „historische“ Parallele zu Kuno ein: Die Satire-Zeitschrift pardon, in der F.K. Wächter und Robert Gernhardt ihre ersten Erfolge feierten, hat viele Aktionen unternommen, um die Manipulierbarkeit der Medien zu belegen und um darauf hinzuweisen, dass Redakteure und Lektoren Qualität nicht immer beurteilen können. Unter anderem hat die pardon-Redaktion an 30 deutsche Verlage acht Seiten aus dem modernen Klassiker „Der Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil verschickt – als „„Probe eigener Arbeit mit der Bitte um Veröffentlichung“ von einem unbekannten, aufstrebenden Autor. Alle Verlage haben den Text abgelehnt, also offensichtlich ein Meisterwerk nicht erkannt, solange nicht drauf stand, dass es sich um eines handelte. Da könnte man nun auch sagen: Plagiat! Aber auch da gab es keinerlei Betrugsabsicht, sondern Ziel war, die Urteilsfähigkeit der Redaktionen auf den Prüfstand zu stellen. Auf dem sie, q.e.d., versagte.